Am Morgen des 01. September 2020 reitet eine Delegation aus vier Mitarbeitern des Jugendamts Bergen auf Rügen auf unserem befriedeten Grundstück ein. Mir wird ein Beschluß überreicht, dessen Begründung in mehreren Punkten deutlich von unserer Lebenswirklichkeit abweicht.
Müde, aber hellwach, erreiche ich nach mehreren Versuchen unseren Anwalt. Man redet miteinander. Sein zurückhaltender/halbherziger Versuch, das Jugendamt umzustimmen, geht ins Leere. Auch meine Versuche schlagen fehl. Der Hinweis darauf, daß der Beschluß die tatsächliche Situation vor Ort nicht abbildet, wird zurkenntnisgenommen. Ich solle meine Kinder jetzt aushändigen, heißt es nach rund 40 Minuten des 'Verhandelns'.
Zwei derer habe ich zwischenzeitlich geweckt, mit den notwendigen Dingen für einen kurzen Fußmarsch versorgt. Sie haben das Haus durch ein hinteres Fenster verlassen. (Erst jetzt,) als ich angebe, meine Kinder nicht ausliefern zu wollen, werden Polizei und Gerichtsvollzieherin verständigt. Ich verlasse den Ort, lasse die Repräsentanten des Rechtstaats zurück und organisiere das Zusammentreffen mit dem Rest der Familie. Wir meiden Rügen für die nächsten acht Wochen. Mit dem Versprechen des fallzuständigen Polizeihauptkomissars Ronny Lange, meine Kinder würden mir nicht entzogen, sind wir nach Rügen zurückgekehrt. Einen Tag später wird derselbe Beamte wortbrüchig.
Es beginnt eine Hetzjagd, die bis zum heutigen Tage andauert. Seit mehr als eindreiviertel Jahren malträtiert der Rechtstaat unter dem Deckmäntelchen seines Wächteramts meine vier Kinder und mich. Mutter Eva hat die Familie im November 2017 endgültig verlassen. Sie hat zum Abschied die Worte formuliert: „Ich will nicht mehr nur Mutter sein, ich will wieder Frau sein.“ Faktisch bin war ich seit 2016 alleinerziehender Vater.
Daß eine Richterin die Begründung in ihrem Beschluß, der eine Familie auseinanderreißt, an entscheidungsrelevanten Stellen schlicht erfindet, ist eine schwere Straftat. Daß ein Jugendamt die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse ignoriert, um dem Beschluß zu folgen, ist dessen Vergehen gegen geltendes "Recht und Gesetz". Beide Staatsgewalten sind über Amtseid bzw. Bekenntnis zur "freiheitlich demokratischen Grundordnung" an das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfaßungsgericht gebunden. – Soweit die Theorie.
Binnen 15 Monaten ist es uns – vier Kindern und mir – dreimal gelungen, den Klauen des Jugendamts zu entwischen. Dieses hat meine Kinder nach dem 03.11.2020 für 365 Tage – entsprechend einem Jahr – fremduntergebracht.
Während Grundgesetz und Bundesverfaßungsgericht die Rahmenbedingungen vorgeben, unter denen überhaupt nur in die souveräne Familie eingegriffen werden darf, zeigt die Praxis, daß sich wirklich niemand der mit uns beschäftigten Juristen bei Amts- und Oberlandesgericht (in Bergen auf Rügen bzw. Rostock) für diese Normen interessiert und die hohen Hürden der Eintrittsschwelle für Sorgerechtseinschränkungen beachten mag.
Mit den absurdesten Behauptungen ergaunert sich das beteiligte Jugendamt Mal für Mal weitergehende Beschlüsse. Nochmal zum Verständnis: Gemäß den Vorgaben von GG und höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte ein Eingriff in unsere Familie NIE stattfinden dürfen. Die Richterin erfindet eine Situation, die nicht unserer Lebenswirklichkeit entspricht. Meine Kinder leiden seit bald zwei Jahren darunter, daß unsere Familie zerstört ist, sie sind eingeschüchtert, gebrochen, psychisch verändert, isoliert, der Rechtstaat entscheidet über ihr Leben.
Mittlerweile ist die Mutter der Kinder 'auf Spur', sie trägt alle Visionen des Jugendamts und setzt diese, so es ihr intellektuell und körperlich möglich ist, eins zu eins um. Alle vier leben seit März dieses Jahres bei ihr, mehrere Sorgerechte für die zwei ältesten liegen noch beim Jugendamt Bergen. Ich habe mein komplettes Sorgerecht am 14.12.2021 verloren, bin leiblicher Vater ohne Funktion, darf meine Kinder seit dem 06.07.2021 (vorerst bis zum 31.09.2022, also über 451 Tage), bedroht mit Gefängnisstrafe, nicht sehen, nicht hören, ihnen nicht schreiben.
Seit Anbeginn der gerichtlichen Auseinandersetzungen belege ich die Unrechtmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs anhand von Stellungnahmen und Protokollen sachkundiger Personen, Lichtbildern, der für alle deutschen Gerichte verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverfaßungsgerichts, Audioaufzeichnungen der Kinder. Niemand nimmt ernsthaft Notiz davon, gewürdigt werden ausschließlich die beweisbar unwahren Vorträge von Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Gutachterin und der Anwältin der Kindesmutter.
Das vom Gericht beauftragte psychologische Gutachten kommt zu dem Schluß, daß der Kindesvater, also ich, nicht mehr in die Lage versetzt werden sollte, mit seinen Kindern zusammenzuleben. Richterin Beatrice Lemcke-Breuel nennt das Gutachten schlüssig und substantiiert und folgt ihm vollumfänglich.
Meine Einwände gegen das Gutachten werden abgeschmettert. Die Gutachterin selbst hat am 19.08.2020 eine Gefährdung des Kindeswohls in meiner Obhut an das Gericht gemeldet. Dieselbe Gutachterin soll eindreiviertel Jahr später die bereits von ihr beantwortete Frage noch einmal klären; mittlerweile sind die Kinder in Einrichtungen untergebracht. Zu welchen Ergebnis wird sie wohl kommen? Beate Labs läßt einen Teil der Begutachtung meiner Kinder von einen Berufskollegen, Maik Harfmann, durchführen – einem Facebook-Freund. Lisas Exploration findet am 18.01.2021 statt. Zu diesem Zeitpunkt steht dieser bereits seit rund einem Monat mit Lisas Mutter in Kontakt, ist enger Vertrauter und Helfer. Herr Harfmann begleitet also Mutter Eva und soll gleichzeitig zur Klärung der Frage beitragen, ob die Kinder in unserer elterlichen Obhut gefährdet sind. Keine der beteiligten Professionen, nicht die Richterin, sieht darin – auf meinen expliziten Hinweis – einen Interessenkonflikt.
Die verantworlich handelnden Personen des Jugendamts Bergen auf Rügen Paulina Wilke, Nora Glawe und Anja Grüner, Amtsrichterin Lemcke-Breuel, Amtsrichterin Möbus und die drei Richter Dr. Knop, Hofmann und Frau Wolf des 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts in Rostock bilden ein geschlossenes System unter Mitwirkung mehrerer Familienhelfer und 'Kinderhilfeeinrichtungen'. Ich bin als Vater entrechtet, werde totgeschwiegen, die Kinder daran gehindert, Zugang zu beiden Elternteilen zu haben. Es ist gesicherte Erkenntnis, daß Kinder beide Elternteile benötigen, die Folgen der Entfremdung von einem der beiden immens sind. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht erkannt und in Beschlüssen veröffentlicht.
Besonders grausam ist der Zustand deswegen, weil mein 'Rauswurf' ohne rechtliche Grundlage erfolgt und daher völlig 'unnötig' ist. Das Bundesverfassungsgericht spricht in einem solchen Fall vom Fehlen der Erforderlichkeit, Geeignetheit, Angemessenheit. Sorgerechtseinschränkungen müssen zwingend, wenn sie überhaupt ergriffen werden dürfen, zu einer Verbesserung der Allgemeinzustände der Kinder führen, sind ansonsten zu unterlassen bzw. zu beenden.
Vor weit über einem Jahr, am 04.02.2021, hat sich das Jugendamt mit einer Stellungnahme in einem unserer Beschwerdeverfahren an das Oberlandesgericht in Rostock gewandt und mitgeteilt, daß sich die geistigen und körperlichen Gesundheitszustände meiner Kinder deutlich verschlechtert hätten, eine weitere Verschlechterung mit hinreichender Sicherheit erwartet wird.
Seit September 2020 wechseln bei mir Wut und Ohnmacht einander ab. Meine Kinder schweigen, sie verarbeiten den Verlust still und leiden. Der Rechtstaat versagt an dieser Stelle völlig. Ich wünsche mir, daß meine Kinder die Mißhandlung durch diesen überstehen und verarbeiten können, daß sie diejenigen starken und empathischen Menschen bleiben, die sie sind und daß sich die Beteiligten an ihrer Mißhandlung einst verantworten müssen.
Bisher ist in mehr als 35 Gerichtsverfahren nicht einem meiner Anträge in der Sache entsprochen worden, das Jugendamt ist da erfolgreicher. Keiner meiner Strafanträge ist in eine Klage überführt, keine einzige Strafanzeige von der Polizei in Stralsund und Bergen aufgenommen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.